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=> Maßnahmen bei einem Träger zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III [AVGS]

Beiträge der Datenredaktion Kursportal Schleswig-Holstein, ,

Inhalt



Hinweis: Informationen und Angaben, welche Träger vor Ort die Gutscheine entgegennehmen, erhalten Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter.

Voraussetzung:
Sie können einen Vermittlungsgutschein erhalten, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt wurden.

Vorgehen: Den Vermittlungsgutschein können Sie bei Ihrem Jobcenter persönlich, schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kundennummer beantragen. Aufgrund Ihres beruflichen Werdeganges und Ihrer beruflichen Kenntnisse entscheidet die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft mit Ihnen in einem Beratungsgespräch, ob die Teilnahme an einer Maßnahme bei einem Träger notwendig ist und welche konkrete Maßnahme Ihre beruflichen Eingliederungsaussichten deutlich verbessert.

Fristen: Der Gutschein ist in der Regel drei Monate gültig. Danach können Sie auf Antrag einen neuen Gutschein erhalten, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung noch erfüllt sind. Ein Gutschein wird ungültig, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld II-Leistungen entfällt.

Förderungsart
Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Individualcoaching (max. 1 TN)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
dauerhaftes Angebot k. A. P Präsenzunterricht
kostenlos bei Förderung
k. A.