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- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (KMU)
Beschäftigte und Auszubildende in KMU können in Schleswig-Holstein Zuschüsse zu ihrer beruflichen Weiterbildung beantragen.
Diese Förderung mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds ist Bestandteil des Zukunftsprogramms Arbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Für die Förderung muss das Weiterbildungsseminar bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderung sind:
- Der beschäftigende Betrieb muss seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
- Das Seminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.
- Der Stundensatz, der dem Weiterbildungsseminar zugrunde liegt, wird bis zu einer Höhe von 12 Euro anerkannt.
- Die zuwendungsfähigen Seminarkosten müssen zwischen 160 und 4.000 Euro pro Teilnehmer liegen.
- Das Weiterbildungsseminar soll bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat, und
- sich der Arbeitgeber mit 55 Prozent an den Seminarkosten beteiligt.
- Der Antrag ist formgebunden und muss vor Seminarbeginn gestellt und bewilligt sein.
Findet das Seminar nicht in der Freizeit, sondern während der Arbeitszeit statt, können die Seminarkosten bis zu 100 % gefördert. In diesem Fall werden die Lohnkosten als Beteiligung des Arbeitgebers an den Seminarkosten in die Berechnung des Zuschusses einbezogen.
Der Antrag ist formgebunden und einzureichen bei der:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
5526 - Arbeitsmarktförderung
Postfach 11 28
24100 Kiel
Tel. 04 31/ 99 05 22 22
Weitere Informationen im InfoNetz Weiterbildung
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