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- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (KMU)

Beschäftigte und Auszubildende in KMU können in Schleswig-Holstein Zuschüsse zu ihrer beruflichen Weiterbildung beantragen.

Diese Förderung mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds ist Bestandteil des Zukunftsprogramms Arbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Für die Förderung muss das Weiterbildungsseminar bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderung sind:

Findet das Seminar nicht in der Freizeit, sondern während der Arbeitszeit statt, können die Seminarkosten bis zu 100 % gefördert. In diesem Fall werden die Lohnkosten als Beteiligung des Arbeitgebers an den Seminarkosten in die Berechnung des Zuschusses einbezogen.
Der Antrag ist formgebunden und einzureichen bei der:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
5526 - Arbeitsmarktförderung
Postfach 11 28
24100 Kiel
Tel. 04 31/ 99 05 22 22

Weitere Informationen im InfoNetz Weiterbildung



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