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- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) / Meister-BAFöG

Umgangssprachlich wird diese Förderung auch "Meister-BAFöG" genannt, obwohl es mit dem klassischen BAFöG wenig zu tun hat. Es unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildung und Existenzgründungen und zwar unabhängig von ihrer Form wie Vollzeit/Teilzeit, schulisch/ außerschulisch oder mediengestützt/Fernunterricht. Monatliche Zahlungen werden für max. 24 Monate bei einer Vollzeitmaßnahme bzw. für max. 48 Monate bei einer Teilzeitmaßnahme für Lebensunterhalt und Lehrgangsgebühren geleistet - gemischt als Zuschuss und/oder Darlehen. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden unabhängig von Einkommen/Vermögen gefördert. Zahlungen für den monatlichen Unterhalt dagegen gibt es nur für Vollzeitlehrgänge. Die Höhe ist einkommensabhängig (Einkommen während der Fortbildung, eigenes Vermögen Familienstand und Zahl der Kinder).

Bestehen geförderte Teilnehmer/innen die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden ihnen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem 01.07.2009 beginnen, auf Antrag 25 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebührenerlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

Die Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten, die unterhalb eines Hochschulabschlusses liegt, aber über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung. Es werden auch Fortbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen bezuschusst, wenn sie nach dem Fortbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt werden. Die Aufstiegsfortbildungen enden i.d.R. mit einer Prüfung vor einer Kammer oder mit einer staatlichen Prüfung.

- Aufstiegsfortbildung (Beratungsstellen)

Weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung www.­meister-bafoeg.­de



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