Inhalt
In der 2-jährigen Fachschule - Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe - werden Fachkräften des Hotel- und Gaststättengewerbes mit beruflicher Erfahrung die für die Ablegung des "Staatlich geprüfte/r Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin/betriebswirt" erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Nach dem 1. Schulleistungsjahr kann die Ausbildung mit der Prüfung zur/m "Staatlich geprüfte/r Gastronom" abgeschlossen werden.
Das Abschlusszeugnis der zweijährigen Hotelfachschule schließt die Fachhochschulreife dann ein, wenn
- Im Wahlpflichtbereich der „Zusatzunterricht im Fach Mathematik“ belegt und
- eine erfolgreiche Abschlussprüfung im „Zusatzunterricht im Fach Mathematik“ sowie im Fach „Deutsch/ Kommunikation“ abgelegt wird.
Die schriftlichen Prüfungsleistungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ werden bei erfolgreichem Abschluss in weiten Teilen auf die schriftlichen IHK-Fortbildungsprüfungen zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in bzw. zum Fachwirt für Systemgastronomie angerechnet.
Aufnahmevoraussetzungen:
Schulische Aufnahmevoraussetzung:
- Mindestens Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
Berufliche Aufnahmevoraussetzung:
- Abschluss eines einschlägigen Ausbildungsberufes in der Gastronomie oder im Nahrungsgewerbe und eine entsprechende Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei mehr als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer, bei weniger als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer wird eine mindestens zweijährige Tätigkeit vorausgesetzt
oder
- der Abschluss der Berufsschule und Nachweis einer für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren
Umfang: Jedes Schuljahr umfasst ca. 40 Unterrichtswochen. Pro Unterrichtswoche sind 34 Std. vorgesehen. Es gilt die Ferienordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Praktikum: Je Schulleistungsjahr wird ein vierwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt. Dieses Praktikum ist Teil des Unterrichts und wird nach individueller Planung der Fachschülerin/des Fachschülers in den Ferien gemäß der Ferienordnung des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt. Die Praktikumszeit kann bei Bedarf auch gesplittet werden. Ziel des Praktikums ist es, die gastronomischen Bereiche, in die man in der bisherigen Berufstätigkeit noch nicht hineingeschaut hat, kennenzulernen.
Hinweis: Qualifikationsstufe 6 nach dem "Deutschen Qualifikationsrahmen" (DQR)
Anmeldung: Aufnahmeanträge für das im August (je nach schleswig-holsteinischem Ferienkalender) beginnende Schuljahr können bis zum 31. März gestellt werden.
- Abschluss
- Betriebswirt/in - Hotel und Gastronomie [staatlich geprüft] (Aufstiegsfortbildung, Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
Betriebswirt/in [IHK geprüft] (Aufstiegsfortbildung, PrüfO vom 18.12.20) i - Förderungsart
- BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht