Inhalt
Diese Kursangebote werden vom Kreis Segeberg voll finanziert und sind für pädagogisch tätige Kräfte, Lehrkräfte und Ehrenamtliche in Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen im Kreis Segeberg kostenlos.
Für Teilnehmer*innen, die nicht an einer Einrichtung im Kreis Segeberg tätig sind, fällt ein Kostenbeitrag an, der sich nach Dauer und Umfang der Veranstaltung richtet.
Bitte erfragen sie die Höhe des Kostenbeitrags beim jeweiligen Veranstalter.
Wir benötigen für die Kursplanung eine Verbindlichkeit im Hinblick auf die Kursteilnahme. Aus diesem Grund erheben wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50,- Euro pro TN bei Nicht-Teilnahme wenn keine rechtzeitige Absage (1 Woche - 7 Tage in Vorwege) erfolgt. Wir bitten um Verständnis.
Kindeswohlgefährdung - richtig handeln nach §8a SGB VIII
Pädagogisches Fachpersonal spielt eine sehr wichtige Rolle bei der
Umsetzung des Schutzauftrages bei Anzeichen einer Kindeswohlge-
fährdung. Die Verfahrensschritte hat der Gesetzgeber klar geregelt und
nimmt entsprechende Institutionen bei Anzeichen einer Kindeswohl-
gefährdung in die Pflicht. Das pädagogische Fachpersonal hat demnach
entsprechend tätig zu werden. Hierbei geht es insbesondere um die
Einschätzung einer möglichen Gefährdung und das herantretende Ge-
spräch mit den Eltern und dem betroffenen Kind. In der Fortbildung ler-
nen Sie Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung und die nötigen
Verfahrensabläufe im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht