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Abschluss: Lebensmittelkontrolleur/in Schleswig-Holstein

Beiträge der Datenredaktion Kursportal Schleswig-Holstein, ,

Inhalt

Information zur Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin / zum Lebensmittelkontrolleur

Voraussetzung in Schleswig-Holstein
Zwingende Voraussetzung für die Fortbildung zur Lebensmittelkontrolleurin / zum Lebensmittelkontrolleur, ist eine abgeschlossene Meisterprüfung in einem Lebensmittelhandwerk (z.B. FleischermeisterIn, BäckermeisterIn, KonditormeisterIn, KüchenmeisterIn, BraumeisterIn, MolkereimeisterIn) oder ein Abschluss als LebensmitteltechnikerIn oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium z.B. Ökotrophologie. Ausnahmen sind nicht möglich, da es sich um gesetzliche Mindestanforderungen handelt, die nicht unterschritten werden können. Diesbezügliche Anfragen können daher nur ablehnend beantwortet werden.

Einstellung
Bewerbungen sind grundsätzlich an die Personalabteilungen der Kreis- oder Stadtverwaltungen zu richten bei der die Ausbildung gewünscht wird. Auszubildende sind in der Regel Beschäftigte im öffentlichen Dienst und werden nach dem TVöD eingruppiert (Entgeltgruppe E 5/E 6 bis zu E 8 je nach Einstellungsbehörde). Beamtenanwärterinnen und -anwärter erhalten Anwärterbezüge. Vorteilhaft kann eine externe Förderung (z.B. BfD, BfA, Berufsgenossenschaft) sein.

Ausbildung
Die Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur beträgt etwa 24 Monate. Die genaue Zeit ist abhängig vom Einstellungstermin, von den Modulen an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen und von den Prüfungsterminen. Die theoretischen Teile der Fortbildung gliedern sich in drei Module mit insgesamt 720 Stunden Unterricht an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (für das Land Schleswig-Holstein als eines der Trägerländer). Der Unterricht umfasst folgende Lehrgebiete:

Der Unterricht umfasst folgende Lehrgebiete:

  • Allgemeine Rechtskunde einschließlich Verwaltungsrecht und Verwaltungstechnik
  • Spezielle Rechtskunde, Warenkunde
  • Umwelthygiene, Ernährungslehre, Mikrobiologie und Parasitologie
  • Lebensmittel- und Betriebshygiene
  • Betriebliche Eigenkontrollsysteme
  • Psychologische Grundlagen, insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken

Die praktischen Unterweisungen erfolgen in den Abteilungen der Ausbildungsbehörde und den Dezernaten des Landeslabors Schleswig-Holstein

Die praktischen Unterweisungen erfolgen in den Abteilungen der Ausbildungsbehörde und im Rahmen von mehrwöchigen Hospitationen im Gesundheitsamt und den Geschäftsbereichen des Landeslabors Schleswig-Holstein. Während der Ausbildung in der Ausbildungsbehörde sind schriftliche Leistungstests/Arbeiten zu schreiben. Die Fortbildung schließt mit der Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) vor einer Prüfungskommission im zuständigen Ministerium ab.

Nach bestandener Fortbildung
Die Beschäftigung als Lebensmittelkontrolleurin / Lebensmittelkontrolleur ist innerhalb von ganz Deutschland möglich. Lebensmittelkontrolleurinnen / Lebensmittelkontrolleure sind Schleswig-Holstein mehrheitlich Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Eine Anstellung im öffentlichen Dienst kann bei entsprechenden Voraussetzungen auch als Beamtin / Beamter im mittleren Dienst erfolgen. Die Entscheidung darüber liegt bei den Einstellungsbehörden.

Quelle und weitere Informationen: Verband der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e.­V.­

Abschluss
Lebensmittelkontrolleur/in (PrüfO vom 27.04.16) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht