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- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein kann seit dem 1. November 2022 in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

Der Fokus des Weiterbildungsbonus liegt auf der Förderung von Erwerbstätigen, d. h. Erwerbstätige als Selbstständige und Auszubildende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die

  • ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
  • dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
  • dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
  • dem Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises dienen.

Die Weiterbildung muss bei einem/ einer Weiterbildungsträger/-in stattfinden, der/die nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.

Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro pro Kalenderjahr. Der/ die Arbeitgeber/-in muss die verbleibenden 60 Prozent der Kosten übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss ca. vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt werden. Anträge ab dem 01.03.2024 dürfen ausschließlich digital eingereicht werden.

Der/ die Arbeitgeber/-in muss seinen Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Möchte der/ die Förderempfänger/-in an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, muss im Antrag dargelegt werden, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Weiterführende Informationen:

Kontakt zur Investitionsbank Schleswig-Holstein:

  • Telefon: 0431 9905-2222
  • E-Mail: foerderprogramme[at]ib-sh.de

Quelle und weitere Informationen: www.­ib-sh.­de


Information: erstellt am 03.11.09, zuletzt geändert am 21.02.24