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Fördermöglichkeiten

Weiterbildung ist förderbar:


Aufstiegsförderung - ein Recht für Viele
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meisterin, Techniker, Fachwirtin oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt werden.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) / Aufstiegs-BAföG

Die Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung, besser bekannt unter "Bildungsurlaub", bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)

Weiterbildungsbonus
Für Beschäftigte, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein werden bis zu 40 Prozent der Seminarkosten übernommen. Maximal werden 1500 Euro erstattet. Der Weiterbildungsbonus muss vor Seminarbeginn beantragt und bewilligt werden.
Weiterbildungsbonus für Beschäftigte - Landesprogramm

weitere Fördermöglichkeiten und Datenbanken:

Fördernavigator
Sie wissen nicht, ob Sie Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen können oder welche Förderung die richtige für Sie ist? Orientierung bietet Ihnen der Fördernavigator.
Fördernavigator für Weiterbildung in Schleswig-Holstein

Information: erstellt am 06.03.17, zuletzt geändert am 18.11.22