Aufstiegsförderung - ein Recht für Viele Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meisterin, Techniker, Fachwirtin oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) / Aufstiegs-BAföG
Die Bildungsprämie Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein. Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds wird eine berufsbezogenen Weiterbildungen 50% günstiger. Bildungsprämie - Bundesprogramm
Die Bildungsfreistellung Bildungsfreistellung besser bekannt unter "Bildungsurlaub" bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein Für Beschäftigte, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, werden bis zu 50% der Seminarkosten übernommen. Maximal werden 1500€ erstattet. Der Weiterbildungsbonus muss vor Seminarbeginn beantragt und bewilligt werden. Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein für Beschäftigte - Landesprogramm