Inhalt
Hintergrund:
Fahrer im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder ändern und die eine Grundqualifikation erworben haben, müssen bei der theoretischen und praktischen Prüfung nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Stunden zu je 60 Minuten, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen entfallen müssen.
Zielgruppe:
Fahrer* im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder ändern.
Teilnahmevoraussetzungen:
Die beschleunigte Grundqualifikation kann erst ab dem 21. Lebensjahr absolviert werden.
Dauer:
10 Tage
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger".
Inhalte:
Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 14. August 2006, die fachlich ausschließlich dem Güterverkehr zuzuordnen sind:
- Ladungssicherung
- Fachkunde Güterverkehr
- Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs
- Praxis Fahren
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinie 2003/59/EG,
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG),
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV),
Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern
Förderung:
Die Maßnahme ist nach SGB III bei der Agentur für Arbeit anerkannt. Eine Förderung des Lehrgangs ist durch die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beim Vorlegen der individuellen Voraussetzungen möglich.
Ihre Ansprechpartnerin:
Julia Hoppek
Tel.: 040.534393-13
E-Mail: norderstedt.akademie@dekra.com