Inhalt
Der Kursus basiert auf der Richtlinie “Kenntnisse im Strahlenschutz” vom 22.12.2005 und beinhaltet 90 Unterrichtsstunden, in denen Theorie und Praxis kombiniert sind. Die Teilnahme an diesen Kursen ist verpflichtend für medizinisches Assistenzpersonal, das unter Aufsicht einer/s fachkundigen Ärztin/Arztes Röntgenstrahlen am Menschen anwendet.
Inhalt:
- Physikalische Grundlagen
- Belichtungstechnik
- Entstehung eines Röntgenbildes konventionell und digital
- Qualitätssicherung DIN 6868 Teil 3, 13, 57 und 157
- Praktische Übungen der Standardeinstellungen
Laut § 145 Abs. 2 Nr. 5 Strahlenschutzverordnung vom 8.12.2018 sind nur Personen mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung (z. B. Med. Fachangestellte, Krankenschwester, Pfleger usw.) berechtigt, Röntgenstrahlen am Menschen anzuwenden. Voraussetzung lt. Richtlinie sind Grundkenntnisse in der Anatomie des Menschen.
Hinweis: Keine Gebührenermäßigung möglich!
- Förderungsart
- Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht