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Wohnungseigentümer/-innen haben nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser Anspruch gilt ab dem 1. Dezember 2023. Um sich zertifizierte/-r Verwalter/-in nennen zu dürfen, müssen Sie erfolgreich eine entsprechende Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dort werden die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse geprüft.
Abschluss: IHK-Prüfung
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Fachverwalter/in von Wohnungseigentum [privatrechtlich]