Inhalt
Die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten ermöglicht nach zwei Jahren den Abschluss als „Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin“/„Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent“. Dieser ist verbunden mit dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife und der Möglichkeit zum Erwerb des KMK-Fremdsprachenzertifikats. Nach erfolgreichem Schulbesuch und der Absolvierung eines sechsmonatigen kaufmännischen Praktikums, ist die Zulassung zum Fachhochschulstudium möglich. Außerdem berechtigt die Fachhochschulreife zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung.
Fachrichtung Fremdsprachen
Durch die Kombination eines hohen Stundenanteils von erster und zweiter Fremdsprache mit Textverarbeitung wird eine Qualifikation erworben, die Tätigkeitsfelder im Bereich der Fremdsprachenkorrespondenz eröffnet und so auch der Europäisierung betrieblicher Aufgabenstellungen Rechnung trägt. Die Ausrichtung des Unterrichts im Fach Wirtschaftslehre orientiert sich an Touristikunternehmen.
Voraussetzungen:
In die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss, die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung erreicht hat. Gleichwertig sind z.B. das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule oder einer Berufsaufbauschule.
- Abschluss
- Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht)
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Fremdsprachen [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht