Inhalt
Im Rahmen eines Bauvertrags schließt jeder Unternehmer auch Kaufverträge ab z.B. über Baumaterial. Diese richten sich nach anderen Regeln als der Bauvertrag. Mängel des Materials führen aber regelmäßig zu Mängeln der Bauleistung. Der Unternehmer sollte also mit den Möglichkeiten des Rückgriffs auf den Verkäufer/Lieferanten des Materials vertraut sein. Auch die vielfach unbekannten oder unterschätzen Gefahren der einschlägigen Regeln des HGB werden intensiv erörtert.
Inhalt:
- Umfang der Gewährleistung des Verkäufers bei Mängeln der Kaufsache,die zu Mängeln der Werkleistung geführt haben (u.a.: muss der Verkäufer die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus tragen?)
- Kaufmännische Rügepflicht nach § 377 HGB
- Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und ihre Auswirkungen auf das Deutsche Baurecht / Kaufrecht
- Beratungsvertrag mit Hersteller / Lieferanten; Schadenersatz wg. Falschberatung
Widerruf des Bauvertrags: Seit 2014 dürfen Verbraucher auch Werkverträge widerrufen. Dadurch können dem Unternehmer erhebliche Schäden entstehen. Das Seminar zeigt die Voraussetzungen des Widerrufsrechts auf und welche Maßnahmen der Handwerker auf jeden Fall ergreifen sollte.
- Fernabsatzvertrag und Außergeschäftsraumvertrag
- Belehrungen
- Widerrufsfrist
- Wegfall des Widerrufs
- Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufspflicht
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht