Inhalt
Vorbereitung auf die Sachkundenachweisprüfung für Personen ohne Fachausbildung.
Die "Sachkunde im Pflanzenschutz" ist laut Gesetz Pflicht für alle, die Pflanzenschutzmittel ausbringen wollen. Dieses kann entweder durch eine bestandene Sachkundenachweisprüfung oder durch eine abgeschlossene gärtnerische, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Ausbildung nachgewiesen werden. Sofern kein entsprechender Berufsabschluss (Landwirt, Gärtner, Forstwirt) vorliegt, kann man sich in diesem Lehrgang auf die Sachkundeprüfung für Anwender vorbereiten.
Inhalte:
- Integrierter Pflanzenschutz
- Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
- Indirekte und direkte Pflanzenschutzmaßnahmen
- Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
- Verfahren der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
- Umgang, Lagerung und Transport von Pflanzenschutzmitteln
- Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden, Sofortmaßnahmen bei Unfällen
- Bauteile an Feldspritzgeräten und Flüssigkeitsverlauf
- Düsengleichheitsprüfung
- Auslitern von Feldspritzgeräten
- Auswahl der richtigen Düsen
- Entsorgung von Restmengen und Behältern
- Verhüten schädlicher Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen
- Pflanzenschutzrecht
Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Sachkundenachweisprüfung
Im Anschluss an den Lehrgang wird die Landwirtschaftskammer die Sachkundenachweisprüfung abnehmen.
HINWEIS
Das am 14.02.2012 in Kraft getretenen Pflanzenschutzgesetz führt zu einigen wesentlichen Änderungen:
Die Bescheinigung der Sachkunde wurde neu geregelt. Die bisher als Nachweis der Sachkunde gültigen Berufsabschlüsse oder Zeugnisse einer Sachkundeprüfung verloren Ende 2015 ihre Gültigkeit. Jede sachkundige Person muss sich einen Sachkundenachweis neu ausstellen lassen. Die bisherigen Sachkundenachweise galten noch bis zum 26.11.2015.
Alle als sachkundig geltenden Personen unterliegen nun einer Fortbildungspflicht. Innerhalb eines Zeitraumes von jeweils drei Jahren muss jeder an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Fort- oder Weiterbildung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen. Die 3-Jahresfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Erstbescheinigung.
Seit Ende 2015 dürfen Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender nur noch an sachkundige Personen abgegeben werden.
Unterkunft: Doppelzimmer mit DU/WC und Vollverpflegung oder Mittagessen bei täglicher An- und Abreise möglich.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Mit Unterkunft (Kursmerkmal)
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis