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Fußpfleger/in

Lehranstalt für Kosmetik und Fußpflege, Schauenburgerstr. 36, 24105 Kiel

Inhalt

Zur Aufgabe der Fußpflegerin /des Fußpflegers gehört es, gesundheitsfördernd, vorbeugend und beratend in Zusammenarbeit mit Podologen und Fachärzten tätig zu sein. Unsere umfassende Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil unter Anleitung der Fachlehrer/innen, Sonderreferent/innen international bekannter Fußpflegeausstatter, Ärzt/innen des UKSH, sowie des Hygienebeauftragten und Medizinprodukteberaters Guido Hartmann.

Voraussetzung
Für die Ausbildung zum / zur Fußpfleger/in sind ein erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschulabschluss) sowie bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich ein B1 Sprachniveau Grundvoraussetzung. Für den Umgang mit Menschen in diesem Beruf sind zudem Einfühlungsvermögen, Kontaktfreudigkeit und eine gepflegte Erscheinung unabdingbar. Darüber hinaus sind für die praktische Arbeit manuelles Geschick, Verantwortungsgefühl sowie Gespür für Farben und Formen von Vorteil.

Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer Prüfung in Theorie und Praxis und der Vergabe der Urkunde „Fußpflegerin / Fußpfleger im medizinischen Bereich“. Um ausländischen Schüler/innen die gleichen Voraussetzungen gewährleisten zu können, bieten wir an, die Prüfung mit Dolmetscher abzulegen. Die LKF informiert über Anstellungsmöglichkeiten und stellt in Zusammenarbeit mit Geräteherstellern und Produktlieferanten Verbindungen für Ihre Zukunft als Fußpflegerin / Fußpfleger her. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schüler eine Teilnahmebescheinigung sowie das LKF-Zertifikat, welches zum selbständigen Arbeiten auch im mobilen Bereich berechtigt.

Die LKF ist zertifizierter Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung, zugelassen durch die Hanseatische Zertifizierungsagentur HZA. In jährlichen Überwachungsaudits werden in diesem Zuge die Maßnahmenbeschreibung, die Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze sowie die Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes überprüft.

Die intensive Überprüfung durch die HZA gewährleistet Ihnen die gleichbleibende Qualität der Ausbildung.

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Fußpfleger/in [privatrechtlich] (kosmetisch)