Inhalt
Strahlenschutz in der Teletherapie (Beschleuniger und Gammabestrahlungseinrichtungen) sowie Röntgentherapie
Für Mediziner zum Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" im Sinne der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung gemäß der Anlage A3 Ziff. 1.3 der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ vom 17. Oktober 2011 bzw. Anlage 4 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizin und Zahnmedizin“ vom 22.12.2005.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch eines Grundkurses.
Kursdauer: 3 Tage (28 Stunden einschl. Übungen und Prüfung)
Beginn: 10.00 Uhr (am ersten Tag)
Ende: ca. 17.30 Uhr (am letzten Tag)
Fortbildungspunkte: 30 Punkte
Themen:
- Physikalisch-technische Prinzipien der Erzeugung von Strahlung
- Grundbegriffe über Therapievorrichtungen und deren Verwendung in der Medizin
- Technische Ausstattung von Teletherapievorrichtungen
- Grundprinzipien der Strahlentherapie
- Dosimetrie
- Strahlenschutz bei der Teletherapie
- Strahlenschutzüberwachung
- Strahlenexposition
- Unterweisung des Personals
- Information des Patienten
- Qualitätssicherung
- Spezielle Rechtsvorschriften, Richtlinien und Regeln der Technik
- Behördliche Verfahren und Überprüfungen
- Stör- und Unfälle
- Übungen an Teletherapieeinrichtungen und Bestrahlungsplanung
Beachten Sie bitte auch unsere Paketpreise, falls zusätzlich zu diesem Kurs der Grundkurs oder der Spezialkurs „Brachytherapie“ besucht werden soll.
- Zertifikat
- Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht