Inhalt
Bildungsziel:
Die Berufsoberschule vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums entspricht. Sie berücksichtigt insbesondere die beruflichen Kenntnisse der Schülerinnen/Schüler. Die zweijährige Berufsoberschule (BOS) führt zum Erwerb der fachgebundenen bzw. der allgemeinen Hochschulreife.
Prüfung
Am Ende der Berufsoberschule erwerben die Schülerinnen und Schüler die fachgebundene Hochschulreife durch eine schriftliche Prüfung in den Fächern:
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- sowie in dem profilgebenden Fach der Fachrichtung
Mündliche Prüfungsfächer können alle Fächer der Stundentafel sein.
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Rahmen der BOS ist von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache abhängig. Die Berufliche Schule Husum bietet Französisch und Spanisch an. Die Kenntnisse können auf drei unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden:
Insgesamt müssen 320 Jahreswochenstunden Unterricht in der betreffenden Sprache absolviert worden sein, wobei eine mindestens ausreichende Abschlussnote erreicht worden sein muss. 160 Jahreswochenstunden hiervon (entspricht 4 Unterrichtsstunden in der Woche) werden im Rahmen der BOS geleistet.
Es können Zertifikate vorgelegt werden, die ein vergleichbares Niveau nachweisen (z.B. KMK Fremdsprachenzertifikat Stufe II). Es kann ein mindestens vierjähriger versetzungsrelevanter Unterricht in dieser Fremdsprache vor Erwerb des Realschulabschlusses nachgewiesen werden.
Wird in einer der angebotenen zweiten Fremdsprache eine Prüfung abgelegt und werden ausreichende Leistungen bescheinigt, so kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Berechtigungen
Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten) und Gesamthochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium ausgewählter Fächer an allen wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten) und Gesamthochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Aufnahmebedingungen:
Es können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die bis zum Unterrichtsbeginn die an einer Fachoberschule erlangte Fachhochschulreife nachweisen. Die Fachhochschulreife kann auch nachgewiesen werden durch den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule III mit Abschluss
- zur Kaufmännischen Assistentin bzw. zum Kaufmännischen Assistenten (§ 6,4 BFSVO)
- zur Technischen Assistentin bzw. zum Technischen Assistenten, wenn in den Fächern Deutsch und Englisch eine schriftliche Zusatzprüfung abgelegt wurde.
- zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten, wenn in den Fächern Englisch und Mathematik eine schriftliche Zusatzprüfung abgelegt wurde.
Verfügt die Bewerberin/der Bewerber zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrages noch nicht über das Abschlusszeugnis, so ist das letzte Halbjahreszeugnis in beglaubigter Kopie einzureichen.