Inhalt
Die Unterrichtszeiten: 3 Abende pro Woche (ca. 16.20 - 21.00 Uhr).
2. Aufnahmebedingungen
Mittlerer Schulabschluss und Berufsausbildung/bzw. eine für die Zielsetzung der Fachrichtung berufliche Tätigkeit von mind. 3 Jahren oder Fachhochschulreife oder Abitur zusätzliche Auswahlkriterien:
bestehendes Beschäftigungsverhältnis in einem der sozialpädagogischen Arbeitsfelder mit mindestens 20 Stunden
und den Nachweis der Beschäftigung seit mind. 2 Jahren in Vollzeit (zum Schulbeginn)
Bildungsziel und Dauer:
Der Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“. Die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher dauert drei Jahre. Es besteht kein qualitativer oder rechtlicher Unterschied zur Vollzeitausbildung!
In dieser Zeit entwickeln die Schülerinnen und Schüler Konzepte zur Berufsrolle, zum pädagogischen Handeln auf Grundlage eines reflektierten Fremdverstehens sowie Professionalisierung in Form von Strategien für selbständiges und eigenverantwortliches Handeln.
In die Ausbildung ist eine einjährige berufspraktische Ausbildung integriert (3 Praktika). Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in sozialpädagogischen Einrichtungen (zumeist an Ihrem Arbeitsplatz). Die Schule ist bestrebt, auf die besonderen Situationen der Berufstätigen einzugehen. Wegen der „Doppelbelastung“ Schule und Arbeit empfehlen wir für die Dauer der Ausbildung eine Teilzeitbeschäftigung.