Inhalt
Die Aufnahmevoraussetzung für die BFS für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten ist der Realschulabschluss. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung und der integrierten Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil).
Ziel des Bildungsganges ist neben dem höheren Bildungsabschluss eine berufliche Ausbildung, die befähigt, in einem Tätigkeitsfeld, das der gewählten Ausbildungsfachrichtung entspricht, kaufmännische Aufgaben zu übernehmen. Sie vermittelt die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Vertiefung der Allgemeinbildung, fachspezifischen Unterricht und praktisches Handeln im Lernbüro der Meinert Johannsen oHG. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung sind die Absolventinnen berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent“ zu führen.
Abschluss:
1. Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin und Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent
2. Erwerb des schulischen Teiles der Fachhochschulreife. Der praktische Teil der Fachhochschulreife wird im Anschluss an die Schule erworben durch:
- Ein halbjähriges einschlägiges Betriebspraktikum
- Eine mindestens halbjährige Teilnahme an einer Berufsausbildung nach BBiG
- Mindestens zweijährige Berufstätigkeit
Ziele: Befähigung, kaufmännische Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen. Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Vertiefung der Allgemeinbildung, fachspezifischen Unterricht und praktisches Handeln im Lernbüro. Insbesondere:
- analytisches Denken
- Kooperationsfähigkeit
- Flexibilität
- Verantwortungsbereitschaft
- selbständiges Arbeiten
Aufnahmevoraussetzungen: Realschulabschluss. Gemäß § 33 SchulG und der entsprechenden Durchführungsverordnung müssen Eltern bzw. volljährige Schüler/-innen bestimmte Lernmittel selbst beschaffen.
Perspektiven
- Nach Erwerb des praktischen Teils der Fachhochschulreife: Studium an einer Fachhochschule
- Nach bestandener Abschlussprüfung: Berechtigung, Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent“ zu führen
- Im Anschluss an den Besuch der Oberstufe: Möglichkeit des Übergangs in die einjährige Berufsoberschule
- Abschluss
- Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht)
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Fremdsprachen [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht