Inhalt
Bildungsziel:
Bei der Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten / zur Kaufmännischen Assistentin handelt es sich um eine berufliche Erstausbildung. Sie soll die Schüler und Schülerinnen befähigen, kaufmännisch-verwaltende Aufgaben zu übernehmen entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten/ zur Staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen lt. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.10.1999.
Die Ausbildung geht daher von folgenden Leitgedanken aus:
- Berufsbezug,
- Lernbüro als zentraler Orientierungspunkt,
- fächerübergreifendes Arbeiten, ohne die Fachzusammenhänge aufzugeben.
Elemente zur Umsetzung dieser Leitgedanken sind fachübergreifende Lernfelder, fachbezogene Themengebiete, der Projekt-/Wahlpflichtbereich, das Lernbüro, das Praktikum.
Ziel ist es, eine berufliche Handlungskompetenz als Kaufmännischer Assistent / Kaufmännische Assistentin zu vermitteln. Dies beinhaltet neben der Vermittlung der Sachkompetenz im Fach eine integrale Förderung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz.
Unterrichtsangebot:
Das Unterrichtsangebot umfasst jeweils ca. 32 Wochenstunden in der Unter- und Oberstufe.
Zusätzliches Zertifikat:
Integrativ wird das KMK-Fremdsprachenzertifkat angeboten. Die Zertifizierung ist freiwillig. Es wird zur Zeit eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € berechnet.
Fachhochschulreife:
Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) wird integrativ mit Bestehen der Abschlussprüfung zur "Staatlich geprüften Kaufmännischen Assistentin" bzw. zum "Staatlich geprüften Kaufmännischen Assistenten" erworben. Die Fachhochschulreife ist nach einem mindestens halbjährigen einschlägigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule in allen Bundesländern.
Aufnahmebedingungen:
In die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen/ Kaufmännische Assistenten kann aufgenommen werden, wer das Abschlusszeugnis eines „Mittleren Bildungsabschlusses“ besitzt. Verfügt der/die Bewerber/in zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über das notwendige Zeugnis (weil z.B. die Schule noch nicht abgeschlossen ist), so ist das letzte Halbjahreszeugnis einzureichen. Das Abschlusszeugnis ist unaufgefordert zum frühestmöglichen Termin nachzureichen Eine Klasse in der Fachrichtung Fremdsprachen wird nur dann eingerichtet, wenn eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt.
- Abschluss
- Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht)
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Fremdsprachen [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Informationsverarbeitung [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht