Inhalt
Gegenstand des Studiums
Die Zahnheilkunde befasst sich mit dem Verhüten (Prävention), Feststellen (Diagnostik) und Behandeln (Therapie) von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie erstreckt sich auch auf Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), das Regulieren von Zahn- und Kieferanomalien (Kieferorthopädie) und einfache chirurgische Maßnahmen. Angesichts der starken Zunahme von Zahn- und Zahnbetterkrankungen (Karies, Parodontitis) hat die Zahnärztin und der Zahnarzt durch Aufklärung über die Ursachen dieser Erkrankungen (präventive Zahnheilkunde) eine wichtige Stellung in der Gesundheitsfürsorge. Da sich viele allgemeine Erkrankungen auch in der Mundhöhle zeigen und bei der zahnärztlichen Behandlung Erkrankungen der Patienten bzw. deren Medikation berücksichtigt werden müssen, haben allgemeinmedizinische Aspekte in der Ausbildung einen wichtigen Stellenwert. Dies gewinnt bei der zunehmenden Anzahl von älteren und hochbetagten Patienten mit ihren Begleiterkrankungen eine immer größere Bedeutung. Die Zahnärztin und der Zahnarzt werden für den Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet.
Zugangsvoraussetzungen:
- Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.
- Zusätzliche Voraussetzungen
- Lateinkenntnisse sind nicht vorgeschrieben, jedoch hilfreich, weil sie den Zugang zur medizinischen Fachnomenklatur erleichtern. Die fachspezifischen Lateinkenntnisse werden während des Studiums in dem obligatorischen Praktikum der medizinischen Terminologie erworben.
- Gute Englischkenntnisse zum Verständnis der häufig englischsprachigen Fachliteratur
- Möglichst gute Kenntnisse in den studiendienlichen Fächern Biologie, Chemie, Physik und Mathematik
- gute Augen und manuelle Geschicklichkeit
- Abschluss
- STAATSEXAMEN (Studium) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht