Inhalt
Zugangsvoraussetzungen:
- Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.
- Sprachkenntnisse
- Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
Für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft werden entweder Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder Lektürefähigkeit in einer romanischen oder skandinavischen Sprache benötigt. Die Lektürefähigkeit muss entweder durch das Schulzeugnis (mindestens zwei Jahre Unterricht und mindestens Abschlussnote ausreichend) oder durch zwei Sprachkurse (Anfänger und Fortgeschrittene I) an der Universität oder vergleichbare Nachweise belegt werden.
Der Erwerb fehlender Sprachkenntnisse muss ggf. spätestens zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen werden.