Inhalt
Bildungsziel und Bildungsinhalte
Die Ausbildung soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Die sozialpädagogische Assistentin/der sozialpädagogische Assistent arbeitet als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen.
Dauer und Abschluss
Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre. Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Abschluss die Berechtigung, folgende Berufsbezeichnung zu führen:
„Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“/„Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“
Durch Teilnahme an einem Zusatzunterricht in Mathematik kann aufgrund einer Prüfung in den Fächern Mathematik und Englisch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Aufnahmebedingungen:
- Aufnahmebedingung für die Berufsfachschule Sozialpädagogik ist der Mittlere Schulabschluss.
- Wenn Sie den Abschluss im Ausland erworben haben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ vorzulegen.
Kosten und Förderung
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Schulwanderfahrten u.a. können Kosten entstehen. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. In Fällen beruflicher Umschulungsmaßnahmen erfolgen Beratung und Förderung durch das Arbeitsamt.