Inhalt
Nach verschiedenen Baubestimmungen, (z.B. Verkaufsstättenverordnung, Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung etc.) ist es baurechtlich gefordert, eine Brandschutzbeauftragte bzw. einen Brandschutzbeauftragten in einem Betrieb zu benennen. Auch fordern immer mehr Versicherungen für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgabe „Brandschutz“ eine verantwortliche zertifizierte Person. Grundsätzlich ist die Unternehmerin oder der Unternehmer für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich.
Die Brandschutzbeauftragten sollen die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Sie müssen daher neben der persönlichen auch fachliche Eignung besitzen. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, sind sie hinzuzuziehen.
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die im Betrieb als Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter vorgesehen sind bzw. beauftragt werden sollen.
Kleidung: Für die Teilnahme ist wetterfeste, strapazierfähige Kleidung und robustes Schuhwerk erforderlich und mitzuführen. In begrenzter Anzahl kann die Landesfeuerwehrschule diese zur Verfügung stellen.
Hinweise: Die Ausbildung zur Brandschutzbeauftragten bzw. zum Brandschutzbeauftragten findet in fachlicher Abstimmung mit der Bundesgenossenschaftlichen Information BGI 847, der vfdb-Richtlinie 12/09-01: 2009-03 (02), der Vds-Richtlinie Vds-3111: 2010-06 (01) und der ASR A2.2 statt. Dieses Seminar wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein angeboten.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich]
Mit Unterkunft (Kursmerkmal)