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Abschluss: Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung gem. § 1 des Heilpraktikergesetzes | Schleswig-Holstein

Beiträge der Datenredaktion Kursportal Schleswig-Holstein, ,

Inhalt

Wenn Sie beabsichtigen, die Überprüfung zum Heilpraktiker oder Heilpraktiker-Psychotherapie abzulegen, finden Sie hier Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung gem. § 1 des Heilpraktikergesetzes

Zuständige Behörde: Kreis Nordfriesland 50 Gesundheitsamt
Verfahren zur Erlangung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 25 Jahre alt sein müssen, um an der Kenntnisüberprüfung teilnehmen zu dürfen.

Rechtsgrundlagen:

Zu sehr speziellen Abschlüssen sind nicht immer Kurse in der Region aktuell im Angebot.

RecherchezieleRatgeber
 •  Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16, 27 Kurse zum Abschluss)  i 
Cached, Erstellt 2024-03-29 10:49:58 in 0,033 s
RecherchezieleRatgeber
 •  Heilpraktiker/in für Psychotherapie ('Kleine/r Heilpraktiker/in' - HeilprG vom 23.12.16, 20 Kurse zum Abschluss)  i 
Cached, Erstellt 2024-03-29 10:49:58 in 0,001 s
Abschluss
Heilpraktiker/in für Psychotherapie ('Kleine/r Heilpraktiker/in' - HeilprG vom 23.12.16) i
Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
dauerhaftes Angebot k. A. P Präsenzunterricht k. A. Heide