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Abschluss: Sozialpädagogische/r Assistent/in, staatlich geprüft

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland Husum, Herzog-Adolf-Straße 3, 25813 Husum

(Berufsfachschule III Sozialpädagogik (SPA))

Inhalt

Bildungsziel:
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik bildet sozialpädagogische Assistent/en/innen aus, die als zusätzliche Kraft neben einer sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher/in oder Sozialpädagog/e/in) in Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort, Kinderkurheim oder Kinderheim mit Kindern arbeiten. In diesem Arbeitsfeld werden besondere Ansprüche an die Kommunikationsfähigkeit und Kreativität gestellt, um Kindern zwischen 0-14 Jahren einen weiten Zugang zur Umwelt und zu sich selbst zu ermöglichen.

Unterricht:
Der Unterricht ist in die folgenden 4 Lernfelder aufgeteilt:

  • LF1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • LF2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • LF3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
  • LF4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren

Der fachrichtungsübergreifende Unterricht erfolgt in den Fächern: Deutsch/Kommunikation, Englisch, Wirtschaft/Politik, Religion (Philosophie)

Während der Ausbildung müssen zwei Praktika (jeweils 10 Wochen) in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet werden. Die Praktika finden grundsätzlich im Kreis Nordfriesland ohne Inseln statt; nach Absprache mit der betreuenden Lehrkraft auch außerhalb der Kreisgrenzen und auf den Inseln.

Dauer und Ziel der Ausbildung:
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.

Fachhochschulreife:
Durch die Teilnahme am Zusatzunterricht (Mathematik) und Ablegen einer Zusatzprüfung (Mathematik und Englisch) kann die vollständige Fachhochschulreife erreicht werden.

Aufnahmevoraussetzungen
Die Voraussetzung für die Aufnahme ist

  • der Mittlere Schulabschlussoder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss und
  • ein erweitertes Führungszeugnis (gem. §30a BZRG), das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate ist.
Abschluss
Assistent/in - Sozialpädagogische/r Assistent/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
01.08.24 - 31.07.26Beginnt jährlich
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
dauerhaftes Angebot
2 Jahre P Präsenzunterricht kostenlos
staatliche Schule, kein Schulgeld
Herzog-Adolf-Straße 3
25813 Husum

zur Anmeldung