Inhalt
Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt umfassende sozialpädagogische Fachkompetenzen. Sie befähigt zur Übernahme von selbständigen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen.
Voraussetzungen für die Aufnahme:
- Mittlerer Schulabschluss und
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
- Abschluss einer nach Bundes- und Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung oder
- einschlägige Berufstätigkeit von 3 Jahren
Arbeitsfelder:
- Kindertageseinrichtungen im Elementarbereich (z. B. Elementargruppe, Krippe)
- Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen bis zum Alter von 27 Jahren
- Einrichtungen der Jugendsozialarbeit/ Jugendarbeit
- Einrichtungen der Jugendhilfe (ambulante und stationäre Einrichtungen, Betreutes Wohnen)
- Einrichtungen der Schulsozialarbeit sowie Horte und Betreute Grundschulen
- Einrichtungen der Gesundheitsförderung (Kinderkurheime, Mutter-Kind-Kurheime, Suchtberatung und -prävention)
Dauer und Abschluss:
Der Bildungsgang dauert drei Jahre. AFBG geförderte Auszubildende absolvieren ein kürzeres Oberstufenpraktikum mit Tagespraxis. Ein Praktikum muss im Elementarbereich abgeleistet werden und ein weiteres Praktikum ist in einem anderen Arbeitsfeld erforderlich. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher".
Kosten und Förderung:
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für einige Unterrichtsfächer entstehen regelmäßig Kosten, die nur teilweise vom Schulträger getragen werden. Es wird Kopiergeld erhoben. Ausgaben für Schulwanderfahrten sind von den Schülerinnen und Schülern zu tragen. Über eine mögliche Förderung informieren die Ämter für Ausbildungsförderung.