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Mit dem Besuch der Hotelfachschule in Vollzeitform machen wir Sie fit für Führungsaufgaben in der Hotellerie und Gastronomie. Der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen Hotelfachschule zum/zur „staatlich geprüften Hotel- und Gaststättenbetriebswirt/in“ wird seit kurzem in die Qualifikationsstufe 6 nach dem "Deutschen Qualifikationsrahmen" (DQR) eingestuft. Der Abschluss an einer Hotelfachschule befindet sich somit in der gleichen Qualifikationsstufe wie ein Bachelor-Studium an einer Hochschule oder einer Fachhochschule. Mit dieser Einordnung ist allerdings keine zwingende Anerkennung des Hotelfachschulabschlulsses bei Hochschulen und Fachhochschulen verbunden.
Wird im Rahmen der zweijährigen Fachschule auch die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Küchenmeister/-in angestrebt, so sind abweichend von den Aufnahmevoraussetzungen für die zweijährige Hotelfachschule 3 Jahre Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung nachzuweisen. Dabei kann der Besuch der zweijährigen Hotelfachschule mit einem Jahr Berufspraxis angerechnet werden.
Gliederung der Fortbildungsprüfung
Theorie
Die schriftlichen Prüfungsleistungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ werden bei erfolgreichem Abschluss auf die schriftlichen IHK-Prüfungen angerechnet. Die Leistung im Prüfungsfach „Mitarbeiter führen und fördern“ muss jedoch noch durch eine schriftliche IHK-Prüfung erbracht werden.
Praxis
Die praktischen Prüfungen werden nach den Vorgaben der IHK-Prüfungsverordnungen durchgeführt.