Inhalt
Alle Busfahrer, die Ihre Fahrerlaubnis (D1, D1E, D, DE) nach dem 9. September 2008 und alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis (C1, C1E, C, CE) nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Zielgruppen sind die Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer in der Güter- oder Personenverkehrslogistik anstreben oder ausüben.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung LEWA Qualifizierungs GmbH
Hinweise
Nach erfolgreich bestandener Prüfung vor der zuständigen IHK, erhalten Sie eine IHK-Bescheinigung gemäß BKrFQG. Nach Vorlage der IHK-Bescheinigung veranlasst das zuständige Straßenverkehrsamt die Eintragung der notwendigen Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.