Inhalt
Wer in einem Betrieb oder Unternehmen als Ausbilderin oder Ausbilder sein Wissen weitergeben möchte, muss dazu "persönlich und fachlich geeignet sein" - so steht es in §28 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese Eignung wird in der Regel durch eine bestandene Ausbildereignungsprüfung (der sogenannte AdA-Schein oder Ausbilderschein) nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen, die vor der jeweils zuständige Stelle abgelegt wird.
In Lehrgängen findet nicht nur die Vorbereitung auf die Prüfung vor der IHK statt, sondern angehende Ausbilderinnen und Ausbilder werden intensiv darauf vorbereitet, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Dazu lernen sie unter anderem, eine Ausbildung zu planen und individuell zu gestalten, Beurteilungsgespräche zu führen und Auszubildende selbst auf Prüfungen vorzubereiten. In praktischen Übungen trainieren die Teilnehmenden zudem, wie sie das Gelernte im Betrieb umsetzen können.
- Zertifikat
- AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht