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Fernstudium (mit Hochschulzulassung)

Besonderheit Fernstudium

Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind die staatlichen Fernstudiengänge, die durch staatliche Hochschulen anerkannt werden. Fernstudiengänge sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, solange sie nicht auf privatrechtlicher Basis durchgeführt werden. Wenn eine Hochschule die ZFU-Zulassung als werblich förderlich erachtet oder unsicher ist, ob eine Zulassungspflicht besteht, kann sie eine ZFU-Zulassung erhalten (auch bei ggf. fehlender Zulassungspflicht). Die FernUniversität in Hagen ist die einzige staatliche Universität in Deutschland, die nur Fernstudium anbietet. Einige andere Hochschulen ergänzen ihr Angebot damit.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Information: erstellt am 16.12.07, zuletzt geändert am 03.06.21