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Berufskraftfahrer/in, Führerschein

Berufskraftfahrer/innen müssen eine „Grundqualifikation" nachweisen. Mehrere Wege stehen zur Verfügung:

  1. Eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (gibt es z.Z. nicht).
  2. Der Fahrer erlangt eine Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab (externe Prüfung). Voraussetzung: der Fahrer besitzt die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits.
  3. Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Nach bestandener Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese legitimiert zum gewerblichen Fahren. Zudem sind alle fünf Jahre die Grundqualifikationen aufzufrischen durch Absolvieren von fünf Modulen.

Die Rechtsgrundlagen für die Straßenzulassung von Berufskraftfahrern ist das "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" (BKrFQG). Weitere Details für die Spezialisierung basieren auf dem "Berufsbildungsgesetz" oder den Curricula der Bildungsträger.

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
RecherchezieleRatgeber
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG, 64 Kurse zur Abschlussart)
 •  Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus)
 •  Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Fachkraft - Fahrbetrieb
 •  Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Fachwirt/in - Personenverkehr und Mobilität
 •  Servicefahrer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 22.03.05 , 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS)
 •  Baugeräteführer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 12.05.97, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 ▶ Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D, 20 Kurse)
 •  Führerschein Klasse DE (Bus: + Anhänger, 1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D (Bus: + Anhänger bis 750 kg, 9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D1E (Bus: bis 8 m (max. 16 Personen) + Anhänger über 750 kg, 1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D1 (Bus: bis 8 m (max. 16 Personen), 1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 ▶ Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (40 Kurse)
 •  Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus)
 •  Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS)
 •  Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Fortbildung, Auffrischung (LKW, BUS)
 ▶ Lkw-Fahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse C, 17 Kurse zur Abschlussart)
 •  Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Führerschein Klasse C (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung, 10 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse C1 (LKW: 3,5 bis 7,5 t, 3 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse C1E (LKW: 3,5 bis 7,5 t + Anhänger, 2 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse CE (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung + Anhänger, 7 Kurse zum sonstigen Merkmal)
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Information: erstellt am 09.06.16, zuletzt geändert am 28.11.23