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Berufskraftfahrer/innen müssen eine „Grundqualifikation" nachweisen. Mehrere Wege stehen zur Verfügung:
Nach bestandener Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese legitimiert zum gewerblichen Fahren. Zudem sind alle fünf Jahre die Grundqualifikationen aufzufrischen durch Absolvieren von fünf Modulen.
Die Rechtsgrundlagen für die Straßenzulassung von Berufskraftfahrern ist das "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" (BKrFQG). Weitere Details für die Spezialisierung basieren auf dem "Berufsbildungsgesetz" oder den Curricula der Bildungsträger.
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | Ratgeber |
▼ Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG, 64 Kurse zur Abschlussart) | |
• Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus) | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Fachkraft - Fahrbetrieb | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Fachwirt/in - Personenverkehr und Mobilität | |
• Servicefahrer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 22.03.05 , 1 Kurs zum Abschluss) | i |
• Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) | |
• Baugeräteführer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 12.05.97, 1 Kurs zum Abschluss) | i |
• Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17, 2 Kurse zum Abschluss) | i |
▶ Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D, 20 Kurse) | |
▶ Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (40 Kurse) | |
▶ Lkw-Fahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse C, 17 Kurse zur Abschlussart) |
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia