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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

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Fortbildungsprogramm des Jugendministeriums

Allgemeines: § 6 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein – Kinderschutzgesetz - präzisiert den in § 85 Abs. 2 Nr. 8 SGB VIII ausgewiesenen Auftrag des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe zur Fortbildung. Wesentlicher Bestandteil der vom Land veranstalteten und finanziell unterstützten Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote ist die Anregung zum fachlichen Austausch sowie zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Professionen.
Daneben soll die Vermittlung von speziellem Fachwissen aus dem Bereich Kinderschutz, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung des § 8a SGB VIII, zur Qualifizierung von Fachkräften beitragen. In diesem Sinne veranstaltet das Land selbst bzw. unterstützt finanziell Fortbildungsund Qualifizierungsmaßnahmen, die in einem überregionalen Kontext bzw. mit einer landesweiten Ausstrahlung stattfinden.

Das Land Schleswig-Holstein als überörtlicher Träger der Jugendhilfe ist für die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe zuständig, dies ist in § 85 Absatz 2 Nummer 8 Sozialgesetzbuch VIII geregelt.

In verschiedenen Fachveranstaltungen werden Grundlagen und Methoden der Kinder- und Jugendhilfe erörtert und vertieft sowie aktuelle Fachdiskussionen aufgegriffen werden.