Inhalt
Der Rettungssanitäter/Rettungshelfer-Grundlehrgang richtet sich an alle Personen, die haupt- oder ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig sein wollen. Er verläuft nach den Vorgaben des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen vom 20.09.1977.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist der erste qualitative und sichere Schritt in die Welt des Rettungsdienstes. Schon mit dieser Ausbildung dürfen nach den verschiedenen Landesrettungsdienstgesetzen Rettungsmittel besetzt werden. Zudem ist sie in den meisten Fällen auch eine Voraussetzung für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter.
Bei uns absolvieren Sie einen Lehrgang und erhalten drei Qualifikationen: Rettungssanitäter, Rettungshelfer/ Transportsanitäter und Betriebssanitäter.
Die staatlich anerkannte sowie zertifizierte (nur bei uns) Rettungssanitäterausbildung umfasst die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen, die zur optimalen Erfüllung der Aufgaben als Rettungssanitäter notwendig sind.
Wo werden Rettungssanitäter eingesetzt?
Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum Einsatz, beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges. Bei Letzterer gehört es zu ihren Aufgaben, die Versorgung des Patienten einzuleiten und Notarzt sowie Notfallsanitäter (bzw. Rettungsassistent) bei der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen und der Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten zu unterstützen.
Block 1:
160 Std. Theorie (in unserem Hause)
- Anatomie und Physiologie
- Krankheitslehre
- Spezielle notfallmedizinische Maßnahmen
- Rettungsdienst Organisation und Einsatztechnik
- Gesetzeskunde
- Grundlagen der Hygiene und Desinfektion
- Funktheoretische Grundlagen und Funkeinweisung
Block 2:
160 Std. Klinikpraktikum in den Funktionsbereichen: Ambulanz, OP, Intensivstation und Anästhesie
Block 3:
160 Std. Rettungswachenpraktikum
Block 4:
40 Std. Wiederholungslehrgang (im Hause) inkl. Abschlussprüfung zum staatlich anerkannten Rettungssanitäter.
Die Ausbildung beinhaltet auch den Besuch einer Rettungsleitstelle und die Besichtigung eines Rettungshubschraubers (fakultativ).
Diese Ausbildung ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) anerkannt.