Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 1986 haben grundsätzlich alle Betriebsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch, Grundkenntnisse des Arbeitsrechts vermittelt zu bekommen. Dieser Anspruch umfasst die bezahlte Freistellung sowie die Übernahme der Schulungs- und Reisekosten durch den Betrieb.
Dieses Seminar gewährt einen Einstieg in das Arbeitsrecht. Die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien im bestehenden Arbeitsverhältnis und im Zusammenhang mit seiner Beendigung werden im Lehrgespräch und in der Diskussion eingehend dargestellt.
Ihr Nutzen
Sie werden in die Lage versetzt, vor Ort arbeitsrechtlich angemessen und richtig zu reagieren sowie im Konfliktfall in arbeitsrechtlich einwandfreier Art und Weise zu korrespondieren.
Inhalte
Einordnung des Arbeitsrechts im Rechtssystem
Rechtliche Gestaltungsfaktoren des Arbeitsrechts
Allgemeine arbeitsrechtliche Begriffe:
Das Arbeitsverhältnis (Begründung und Inhalt)
Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag:
Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag:
Überblick über die Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besondere Arbeitsverhältnisse
Tarifvertragsrecht
Aktuelle Rechtsprechung
Die Teilnahme an einer Arbeitsgerichtsverhandlung ist vorgesehen; die praktischen Fälle werden im Seminar vor- und nachbereitet.
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Trainerin: Dr. Sabine Göldner-Dahmke; Richterin am ArbG Kiel
| Sonstiges Merkmal: | Unterkunft |
Für dieses Angebot ist momentan eine Durchführung bekannt:
| Termin | Dauer | Art | Preis | Ort/Bemerkungen | Kurs-Nr. |
|---|---|---|---|---|---|
| 10.09.12 - 14.09.12 08:00 - 18:00 Uhr |
5 Tage | 750 € inkl. Vollpension |
Tannenfelde 1 24613 Aukrug |
10.04/2012 |
Kursinformation: 80% Vollständigkeit (ab 50% OK.) i – Letzte Änderung: 03.12.11