Inhalt
Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im entsprechenden Gebiet oder ein gleichwertiger Abschluss.
- Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind.
Sprachkenntnisse
- Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
- Aktive Beherrschung und Lektürefähigkeit des Englischen mindestens entsprechend der Kategorie C 1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen (siehe: http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.h... Die Sprachkompetenz wird nachgewiesen insbesondere durch: das Schulzeugnis (mindestens sechs Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Schulnote „noch gut“ = 10 Punkte) oder den TOEFL® ITP (Paper-based test): 550 points oder vergleichbaren Test oder den Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs oder Abschluss eines englischsprachigen LL.M.-Programms. Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Zusätzliche Voraussetzungen:
- Für den Studiengang sind gute Englischkenntnisse wichtig, weil die Diskussion in der Forschungsliteratur wesentlich in der englischen Sprache geführt wird.
- Praktika in einschlägigen Organisationen und Einrichtungen verbessern die späteren Berufsmöglichkeiten erheblich.