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Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistenten/-innen können innerhalb von zwei Jahren in der verkürzten Form zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ weitergebildet werden. Hierbei wird ein Teil des Praxisphase aus der vorherigen Berufsausbildung angerechnet.
Beide Jahre des Bildungsganges sind konform zu den Regelungen des Aufstiegs-BAföG (AFBG) gestaltet.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Kiel.
Der Abschluss ermöglicht die selbstständige und eigenverantwortliche Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Tätigkeitsbereiche können z. B. in Kindertagesstätten, in Schule und Hort, in Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit, in pädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, in der Schulsozialarbeit und in pädagogischen Einrichtungen der Gesundheitsförderung liegen.
Neben dem Unterricht in den fachrichtungsbezogenen Lernfeldern wird im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich eine Vertiefung der Allgemeinbildung vermittelt. Außerdem kann die Fachhochschulreife erworben werden. Während der Weiterbildung finden zwei Praxisphasen statt.
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer die Berufsausbildung zur/zum Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/-en erfolgreich absolviert hat.
Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis beantragt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass der Bewerber für die angestrebte Ausbildung ungeeignet ist.