Weiterbildung in

Schleswig-Holstein

Kursportal Schleswig-Holstein

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kursportal Schleswig-Holstein (SH)

§ 1 Allgemeines
§ 2 Leistungsangebot
§ 3 Preis
§ 4 Gewährleistung
§ 5 Haftung
§ 6 Datenschutz
§ 7 Schlussbestimmung

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der jeweils zuständigen Datenpflegeredaktionen der beteiligten schleswig-holsteinischen Weiterbildungsverbünde im Zusammenhang mit dem Kursportal SH. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kursanbieter oder Nutzer des Kursportals SH werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Fall der Erbringung der Dienstleistung des Kursportals bzw. der Nutzung des Kursportals nicht, auch nicht stillschweigend, Vertragsbestandteil.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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§ 2 Leistungsangebot

(1) Die Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V. hat im Rahmen des Projektes Weiterbildungsverbund Kreis Pinneberg, gefördert über das Zukunftsprogramm Wirtschaft des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein und über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung , folgende Aufgaben: Aufbau und Organisation des Kursportals SH, Schnittstellenmanagement für Kursdaten aus Schleswig-Holstein und Qualitätssicherung in Kooperation mit den beteiligten Weiterbildungsverbünden.

(2) Das Kursportal SH nimmt Datenbestände über Weiterbildungskurse auf und stellt diese, systematisiert nach bibliothekarischem Standard, der Allgemeinheit über eine elektronische Datenbank zur Verfügung. Das Kursportal SH nimmt ausschließlich diejenigen Angebote auf, die in Schleswig-Holstein stattfinden, öffentlich zugänglich sind und bei denen der Anbieter über ein regelmäßiges und definiertes Curriculum verfügt bzw. wenn die Kurse auf ein allgemein definiertes Bildungsziel vorbereiten. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Aufnahme von Anbietern und/oder Kursangeboten, deren Inhalte gegen das geltende Recht verstoßen oder geeignet sind, die politische und religiöse Neutralität sowie das Ansehen des Kursportals SH zu gefährden.

(3) Der Kursanbieter muss dem regionalen Weiterbildungsverbund bzw. der Kursportal SH Redaktion das Kursangebot in einem konventionellen oder elektronischen Kurserfassungsbogen zur Verfügung stellen, in dem mindestens Kursinhalt, Kosten, Termine, Veranstaltungsort und Kursnummer ersichtlich sind. Zugleich muss der Kursanbieter den Schulungsvertrag zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang der Veröffentlichung des Kursangebotes im Kursportal SH allgemein zugänglich machen.

(4) Die Datenpflegeredaktionen der beteiligten Weiterbildungsverbünde bzw. der Kursportal SH Redaktion behalten sich die redaktionelle Überarbeitung von Kursangeboten vor, insbesondere das Kürzen, Zusammenfassen und Vereinheitlichen der Angaben, ohne die inhaltlichen Aussagen zu verändern. Nicht belegte oder nachprüfbare Anbieter- und Kursangaben werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Zudem behalten sich die Datenbankredaktionen in SH aus Gründen der Transparenz vor, die Anzahl von Parallelkursen und Folgeveranstaltungen zu vereinheitlichen.

(5) Die Aktualisierungszyklen erfolgen in Absprache mit den regionalen Weiterbildungsverbünden und/oder mit der Kursportal SH Redaktion und sollte mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Durch eine Passwortvergabe an die Kursanbieter kann die Überarbeitung von Datum, Uhrzeit, Ort und Kosten von den Anbietern online vorgenommen werden.

(6) Der Kursanbieter hat keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf die Aufnahme seines Kursangebotes in das Kursportal SH. Es besteht kein Anspruch auf ununterbrochene und störungsfreie Betriebsbereitschaft des Kursportals SH und/oder deren Zugang.

(7) Der Nutzer des Kursportals SH hat keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf ständigen und störungsfreien Zugang zur Datenbank.

(8) Bildungseinrichtungen können ihre im Kursportal SH gespeicherten Kurse auf ihren PC downloaden. Weitere Informationen zum Exportservice finden Sie in diesem Merkblatt. Die WISY-Kursdaten richten sich nach dem Schnittstellenstandard PAS 1045 des DIN e.V.

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§ 3 Preis

Das Entgelt für die Datenpflegeleistungen der VHS Pinneberg e.V. erfolgt in Abstimmung mit den beteiligten Weiterbildungsverbünden. Ab 01.01.2008 beträgt der Kostenbeitrag 2,00 € pro Kursangebot.

Für Weiterbildungsträger, die nicht in Weiterbildungsverbünden organisiert sind, gelten ab 01.01.2008 folgende Preise: Die Aufnahme als Anbieter und das Einstellen von maximal 5 Kursen kostet 25 Euro. Alle weiteren Kurse werden mit 20 Euro/5 Kurse in Rechnung gestellt.

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§ 4 Gewährleistung

Die Datenpflegeredaktionen der Weiterbildungsverbünde und die Kursportal SH Redaktion übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der beim Kursanbieter ermittelten Daten und sind für die Inhalte der Kurse nicht verantwortlich.

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§ 5 Haftung

(1) Die Datenpflegeredaktionen der Weiterbildungsverbünde und der Kursportal SH Redaktion übernehmen weder gegenüber dem Kursanbieter, noch gegenüber dem Nutzer die Haftung für die Richtigkeit und fehlerfreie Übermittlung von Daten über den Kursanbieter, das Kursangebot, Kursinhalt, Termin, Ort und Anmeldeanschriften oder Telefon-, Fax-, Internet- und E-mail-Angaben, es sei denn, der Fehler im WISY-Kursportal wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(2) Die Datenpflegeredaktionen der Weiterbildungsverbünde und der Kursportal SH Redaktion haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbarer Schäden und Folgeschäden.

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§ 6 Datenschutz

Der Kursanbieter bzw. der Nutzer des Kursportals SH ermächtigt die Datenpflegeredaktionen der Weiterbildungsverbünde und die Kursportal SH Redaktion im Zusammenhang mit dem Kursportal SH erlangten Daten über den Anbieter, Nutzer und das Kursangebot nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

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§ 7 Schlussbestimmung

(1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen oder Teilen von Bestimmungen im Übrigen wirksam. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die mit dem durch das Kursportal SH verfolgten Zweck am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Erfüllungsort für alle Ansprüche oder Leistungen im Zusammenhang dem Kursportal SH ist Pinneberg / Schleswig-Holstein. Sofern der Kursanbieter oder Nutzer Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird Pinneberg / Schleswig-Holstein als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten vereinbart.

Pinneberg, den 02. Februar 2011

Servicestelle Kursportal
in der Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V.
Mühlenstraße 2
25421 Pinneberg
Tel. 04101 – 80 89 0

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