Bildungsfreistellung oder „Bildungsurlaub“ bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Fünf Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr steht allen Beschäftigten zu, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Geregelt ist dies im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG). Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft, Verpflegung und Anreise, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigten - Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Richterinnen und Richter der Landes sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen -, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Als Beschäftigte gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.
Fragen und Antworten zum Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz für Teilnehmende
Anerkannte Veranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) in Schleswig-Holstein
Für Ihre Bildungsfreistellung sind vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr ca. 4.500 Veranstaltungen anerkannt. Um Ihnen die Suche nach einer passenden Veranstaltung zu erleichtern, bieten wir Ihnen Suchfunktionen nach Themen, Veranstaltern und Stichworten.
Anerkannte Veranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) in Schleswig-Holstein