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- Berufsfachschule

Berufsfachschulen haben die Aufgabe, allgemeine und fachliche Lerninhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen, den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu erlangen oder ihn zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.

Es gibt in Schleswig-Holstein drei Schultypen mit unterschiedlicher Zielsetzung:

  • Die Berufsfachschule nach § 1 Abs. 1 Berufsfachschulverordnung(Typ I) vermittelt in zwei Jahren eine berufliche Grundbildung. Mit dem Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule wird der Mittlere Schulabschluss erworben. Angeboten werden die Fachrichtungen Nahrung und Gastronomie, Gesundheit und Ernährung, Technik sowie Wirtschaft.

Aufnahmevoraussetzung in die einjährige Berufsfachschule (zugleich Unterstufe der zweijährigen Berufsfachschule) ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss. Aufnahmevoraussetzung in die Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschule ist unter anderem ein Notendurchschnitt von 3,5 und besser.

  • Die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 2 Berufsfachschulverordnung (Typ II) bereitet in drei Jahren auf den Abschluss in dem Ausbildungsberuf Holzbildhauerin und Holzbildhauer nach der Handwerksordnung vor. Die Abschlussprüfung wird vor der Handwerkskammer Flensburg abgelegt.

Aufnahmevoraussetzung ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss. Der Schulabschluss schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss ein.

  • Die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 3 Berufsfachschulverordnung (Typ III) vermittelt je nach Bildungsgang in zwei oder drei Jahren eine staatlich anerkannte Berufsausbildung, die nur in Schulen erworben werden kann. Angeboten werden die Fachrichtungen Bautechnik, Chemie, Design, Elektrotechnik, Energietechnik, Gestaltungstechnik, Informationstechnik, Pharmazie, Physik, Schiffsbetriebstechnik, Sozialpädagogik, Sozialwesen, Sport sowie Wirtschaft.

Aufnahmevoraussetzung ist in der Fachrichtung Sozialwesen (dreijähriger Bildungsgang) der Erste allgemeinbildende Schulabschluss, in den übrigen Fachrichtungen und in der Fachrichtung Sozialwesen (zweijähriger Bildungsgang) der Mittlere Schulabschluss. Der Schulabschluss in der Fachrichtung Sozialwesen (dreijähriger Bildungsgang) schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss ein. In der Fachrichtung Wirtschaft schließt das Abschlusszeugnis die Fachhochschulreife ein, in anderen Fachrichtungen kann sie erworben werden.

Quelle: https:/­/­www.­schleswig-holstein.­de/­DE/­Fac.­.­

Information: erstellt am 05.01.07, zuletzt geändert am 08.03.21