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Berufsfachschulen haben die Aufgabe, allgemeine und fachliche Lerninhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen, den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu erlangen oder ihn zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.
Es gibt in Schleswig-Holstein drei Schultypen mit unterschiedlicher Zielsetzung:
Aufnahmevoraussetzung in die einjährige Berufsfachschule (zugleich Unterstufe der zweijährigen Berufsfachschule) ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss. Aufnahmevoraussetzung in die Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschule ist unter anderem ein Notendurchschnitt von 3,5 und besser.
Aufnahmevoraussetzung ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss. Der Schulabschluss schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss ein.
Aufnahmevoraussetzung ist in der Fachrichtung Sozialwesen (dreijähriger Bildungsgang) der Erste allgemeinbildende Schulabschluss, in den übrigen Fachrichtungen und in der Fachrichtung Sozialwesen (zweijähriger Bildungsgang) der Mittlere Schulabschluss. Der Schulabschluss in der Fachrichtung Sozialwesen (dreijähriger Bildungsgang) schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss ein. In der Fachrichtung Wirtschaft schließt das Abschlusszeugnis die Fachhochschulreife ein, in anderen Fachrichtungen kann sie erworben werden.